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Zum Internationalen Tag der Kinderrechte

Am 20. November 1989 wurde das Übereinkommen über die Rechte des Kindes von der UN-Generalversammlung angenommen. Seither wird an diesem Tag der Internationale Tag der Kinderrechte begangen. Bei der Umsetzung dieser Rechte bleibt jedoch noch viel zu tun, meint Barbara Gross, Präsidentin der Volkshilfe Österreich: „Es ist kaum vorstellbar, doch Kinderarmut in Österreich ist Tatsache. 324.000 Kinder und Jugendliche bis 19 Jahre sind gefährdet. Kinderarmut fängt bei Einkommensarmut an, geht aber weit darüber hinaus und wirkt sich letztlich in allen kindlichen Lebensbereichen aus.“

Aktuelle Situation von Kindern nicht mit UN-Kinderrechtskonvention vereinbar!

So bleibt rund 54.000 Kindern ausgewogene Ernährung verwehrt, 69.000 können keine neue Kleidung bekommen, wenn die alte abgenutzt ist und 118.000 Kinder können nie in den Urlaub fahren. Tragisch ist auch, dass rund 180.000 armutsgefährdete Kinder in Haushalten leben, in welchen unerwartete Ausgaben nicht getätigt werden können und 72.000 in einem Haushalt, der mit Zahlungen im Rückstand ist. „Diese Einschränkungen bedeuten langfristige Nachteile für die Kinder. In der Bildung, in der Gesundheit und in den sozialen Kontakten - die armutsbetroffenen Kinder können nicht mithalten, werden ausgeschlossen und haben letztendlich keine oder wenig Chancen, dem Armutskreislauf zu entkommen.“, so Barbara Gross.

Die Einschränkungen sind zudem nicht mit der UN-Kinderrechtskonvention vereinbar, sagt die Volkshilfe-Präsidentin und weist auf die Ratifizierung Österreichs und damit die völkerrechtlich vertragliche Bindung hin. So hat laut Artikel 28 jedes Kind ein Recht auf Bildung und Verwirklichung auf Grundlage der Chancengleichheit. „Armutsbetroffenen Kindern bleiben altersgerechte Bücher, die Teilnahme an Förderkursen oder Nachhilfe sowie beispielsweise Unterstützung bei Legasthenie oft verwehrt.“ Ähnlich verhält es sich bei der sozialen Teilhabe: Laut Artikel 31 hat jedes Kind Recht auf Ruhe und Freizeit, auf Spiel und altersgemäße aktive Erholung sowie auf freie Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben. „In der Realität sieht es so aus, dass armutsgefährdete Kinder nicht an Schulausflügen teilnehmen können und Freizeitaktivitäten wie Musikschule oder Vereinssport einfach keine Optionen sind. Dadurch haben sie ein viel kleineres Netzwerk, können nicht lernen, mit Konflikten umzugehen und ihre Persönlichkeit zu entwickeln.“

Mit der Kindergrundsicherung Kinderarmut abschaffen!

Dem müsse ein Ende gesetzt werden, appelliert die Präsidentin. „Mit der Einführung der Kindergrundsicherung lassen sich diese Missstände aufheben. Die Volkshilfe hat ein konkretes Modell der Kindergrundsicherung auf den Tisch gelegt, mit dem Kinderarmut abgeschafft werden kann. Mit einer landesweiten Einführung muss kein Kind mehr unter dem sozialen Ausschluss, kürzeren Bildungswegen und gesundheitlichen Nachteilen leiden.“

Aufbauend auf der existenziellen Absicherung aller Kinder müssen die Teilhabechancen mit zusätzlichen Maßnahmen garantiert werden. Dazu gehört der Ausbau von sozialer Infrastruktur wie kostenloser Nachmittagsbetreuung, Kindergartenplätze für Unter-Dreijährige und der Ausbau von Sozialarbeit, so die Präsidentin abschließend: „Die Volkshilfe sowie viele andere Organisationen haben den Mangel an Sachleistungen in den vergangenen Jahren sehr häufig thematisiert. Mit der Kombination aus finanzieller Absicherung und dem Ausbau sozialer Infrastruktur kann Österreich das erste Land sein, in dem Kinderarmut abschafft wird. Wir müssen es nur wollen.“

19. November 2018

MIT FREUNDLICHER UNTERSTÜTZUNG VON

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