Dass es mit der neuen Mindestsicherung keine Kinderarmut mehr gäbe, entspricht nicht der Wahrheit.
Die Sozialministerin Beate Hartinger-Klein hat am Montag den Gesetzesentwurf für die neue Mindestsicherung mit den Worten „Kinderarmut gibt es mit der neuen Mindestsicherung nicht mehr“ verteidigt. Erich Fenninger, Direktor der Volkshilfe Österreich in einer ersten Reaktion: „Das widerspricht in jeder Hinsicht den Fakten. Denn fest steht, kommt zu einer Familie, die Mindestsicherung bezieht, ein drittes Kind dazu, erhält die Familie für dieses Kind 43 Euro Kinderzuschlag. De facto werden also alle Kinder, die mehr Geschwister haben, bestraft. Das geht ganz klar in die Richtung einer familienfeindlichen Zwei-Kinder-Politik.“
Die von der Sozialministerin vorgelegte Rechnung, nach der jedes Kind einer Drei-Kind-Familie inkl. Familienbeihilfe 330 Euro erhält, sei zwar korrekt, aber perfide. „Fakt ist, dass der Mindestsicherungszuschlag pro Kind weniger wird, was im Ergebnis bedeutet, dass Kinder einer Mehrkindfamilie weniger wert sind, als jene, die keine bzw. weniger Geschwister haben.“ Für eine Wiener Familie mit vier Kindern ergebe die neue Regelung beispielsweise Einbußen von rund 500 Euro pro Monat. Außerdem sei nicht außer Acht zu lassen, dass es sich bei der im Gesetz inkludierten Kinderzuschlägen um Höchstsätze handelt. Die Bundesländer haben die Möglichkeit, diese Beträge zu unterschreiten..
Wie auch immer die Rechnung aussieht – die Kinderzuschläge in der neuen Mindestsicherung werden Kinderarmut verschärfen, so Fenninger abschließend: „Wenn es Kinderarmut tatsächlich nicht mehr geben soll, ist es notwendig, sich an den Kosten zu orientieren, die für eine altersgerechte Entwicklung anfallen. Nur so kann Kinderarmut abgeschafft werden. Und jedes Elternteil in Österreich weiß: Für ein Aufwachsen mit Chancen bedarf es weit mehr als 43 oder laut der Rechnung der Sozialministerin 330 Euro.“