ROTA Bildungs- und Nothilfefonds
Große Sperlgasse 26, 1020 Wien
Tel.: 01 402 62 09
E-Mail: thara[at]volkshilfe.at
www.facebook.com/roma.thara
Volkshilfe-Fonds für Sinti und Roma leistet nun auch akute Nothilfe.
Obwohl die Roma und Sinti die größte europäische ethnische Minderheit darstellen, werden sie in Europa weiterhin diskriminiert und ausgegrenzt. Um diese Ausgrenzung zu überwinden, unterstützt die Volkshilfe schon seit Jahren von Armut betroffene Roma und Sinti dabei, Bildungsdefizite zu reduzieren, Berufsausbildung nachzuholen und sich dadurch in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren.
Zu diesem Zweck wurde 2012 der „THARA Bildungsfonds“ ins Leben gerufen. In den folgenden Jahren waren die Förderbeiträge des Fonds einzig und alleine auf Bildungsvorhaben armutsbetroffener Roma und Sinti beschränkt, die sich Weiter- oder Ausbildung, Sprachkurse oder Nachhilfe nicht leisten können. Seit Jänner dieses Jahres leistet der Fonds nun – unter dem neuen Namen „ROTA Bildungs- und Nothilfefonds“ – auch Nothilfe für Roma und Sinti in akuter sozialer Notlage. Diese wird bevorzugt, aber nicht ausschließlich, an Frauen und Mütter in Not vergeben. Die Arbeit des Fonds ist zeitlich nicht begrenzt und hängt unmittelbar mit der aktuellen Dotation des Fonds zusammen.
Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit dem ROTA-Team, wo Ihre individuelle Situation erhoben wird. Familien können mit einem Betrag von max. 500 Euro pro schulpflichtigem Kind unterstützt werden. Je nach Bedarf können so mitunter Nachhilfestunden, Schulausflüge oder Schulmaterialien finanziert werden. Einzelpersonen erhalten einen Kostenbeitrag von max. 1.000 Euro für eine Maßnahme im Bereich Aus- und Weiterbildung. StudentInnen erhalten einen Zuschuss zum Studienbeitrag in Höhe von bis zu 1.000 Euro für den obligatorischen Vorstudienlehrgang (Deutsch) oder für Ausgaben, die der Weiterbildung bzw. dem Studium dienen.
Die Unterstützung wird einmalig – alle drei Jahre neu – gewährt. Die Bedürftigkeit wird durch ein Einkommen unter der Armutsgrenze nachgewiesen. In der Regel wird nicht an die Personen, sondern an den Bildungsträger überwiesen, ein Selbstbehalt ist vorgesehen. Besonders Familien mit Kindern und alleinerziehenden Müttern, welche sich unerwartet in einer Notlage befinden, kann nach Prüfung ihrer Bedürftigkeit eine einmalige finanzielle Hilfe gewährt werden. Beispiele für den Anspruch auf Unterstützungsleistungen sind: fehlendes Geld für den Einkauf von Lebensmitteln, drohender Verlust der Wohnung oder nicht leistbare Heizkosten und unerschwingliche Medikamente, Therapien, Sehhilfen und Zahnersatzkosten.
15. Januar 2018