Volkshilfe bringt Stellungnahme zur Reform der Mindestsicherung ein.
Mit zahlreichen Dienstleistungen und Einrichtungen in ganz Österreich ist die Volkshilfe aktiv im Kampf gegen Armut. Die über 9.000 MitarbeiterInnen und rund 20.000 Freiwillige leisten tagtäglich gesellschaftlich wertvolle Arbeit und kennen aus dieser Praxis die Risiken sozialer Benachteiligungen und Armutslagen – aber auch erfolgreiche Wege, diese zu bekämpfen.
„Der Entwurf zum Grundsatzgesetz in Bezug auf die Neuregelung der Sozialhilfe hat nichts mit einem erfolgreichen Weg zur Bekämpfung von Armut zu tun“, sagt Erich Fenninger, Direktor der Volkshilfe Österreich. Nicht nur ein erster Blick auf die Regelung würde diesen Eindruck bestätigen, sondern auch die nähere Auseinandersetzung, die die Volkshilfe in Form einer Stellungnahme einbringt.
Die Regierung hat Armutsvermeidung als zentrales Ziel aufgegeben
Während im Entwurf zum Grundsatzgesetz fremdenpolizeiliche Ziele sowie die optimale Funktionsfähigkeit des Arbeitsmarktes erwähnt wird, ist von Armutsvermeidung und der Ermöglichung einer sozialen und kulturellen Teilhabe keine Rede. Die Sicherung des allgemeinen Lebensunterhaltes wird in „Unterstützung“ umbenannt. Fenninger: „Es soll kein existenzsichernder Sockel mehr gewährt werden, sondern lediglich ein Beitrag geleistet werden. Damit geht das unterste soziale Netz verloren und das Beziehen der Mindestsicherung hat erzieherischen und ausschließenden Charakter“.
Umbenennung in „Sozialhilfe“ ist mehr als nur Namensänderung
In Zukunft soll das Grundsatzgesetz – anders als in der Vergangenheit – Höchstsätze für die Leistung und Sanktionen vorgeben, die Länder sollen die genauen Ausführungen in eigenen Gesetzen konkretisieren. Diese Höchstsätze können also von den Ländern zwar unterschritten werden, nicht aber zugunsten der betroffenen Menschen überschritten. „Dadurch wird eine fast grenzenlose Nivellierung der Leistungshöhe nach unten durch einzelne Bundesländer ermöglicht – aber ein Gestaltungsspielraum nach oben quasi verboten.
Kinder und Benachteiligte haben keine Priorität für die Regierung
Mehr als 35% der BezieherInnen der Mindestsicherung waren 2017 Kinder, in Zahlen über 80.000. Sie leiden schon jetzt unter schlechten Lebensbedingungen, dies wird mit der neuen Regelung massiv verstärkt. Die Abstufungen bzw. Kürzungen der Kinderrechtssätze sind unverhältnismäßig, sie können weder durch Kosteneinsparung durch vereinte Lebensführung eingespart werden, noch durch die Familienbeihilfe abgefedert werden. „Bisher hat man in Österreich das Kindeswohl vorrangig vor anderen Zielen behandelt. Dies wird im vorliegenden Gesetzesentwurf missachtet, den betroffenen Kindern ihre Zukunftschancen endgültig genommen. Ähnliches gilt für Zuschüsse für Wohnen, die zudem vorrangig als Sachleistung vorgesehen sind. Damit kann von einer Abdeckung der tatsächlichen Kosten nicht die Rede sein.“
Es gelte, sich in Erinnerung zu rufen, dass die Sozialhilfe das unterste Netz im Sozialstaat ist, ein Ausweichen auf andere Leistungen ist nicht möglich, sagt Fenninger: „Einkommensschwache Haushalte mit Kindern, alleinstehende ältere Frauen, asylberechtigte Menschen, wohnungslose und von Armut und sozialer Ausgrenzung bedrohte Menschen sind diese Leistungen unverzichtbar. Jede Verschärfung des Zugangs, jede Kürzung, jede weitere Stigmatisierung der betroffenen Menschen drängen diese in gesellschaftliche Randlagen und Wohnungslosigkeit, schaffen soziale Härtefälle und verhindern somit sozialen Zusammenhalt.“
Aufgrund des Fehlens einer armutsvermeidenden und integrativen Wirkung sowie aufgrund von zu befürchtenden massiven Verschlechterungen für weite Teile der betroffenen Menschen lehnt die Volkshilfe den vorliegenden Gesetzesentwurf ab. Die Stellungnahme zur Reform der Sozialhilfe gibt's HIER zum Download.