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#dasMindeste ist schon jetzt zu wenig, um Kinderarmut zu vermeiden

Statistik Austria Ergebnisse zeigen, dass Kürzungen der Mindestsicherung Kinderarmut verschärfen würden

Die Statistik Austria hat eine Auswertung zu den Lebensbedingungen von BezieherInnen der Mindestsicherung gemacht. Die Ergebnisse sind ein triftiger Grund mehr, gegen die von der Bundesregierung geplanten Kürzungen der Mindestsicherung aufzustehen, sagt Erich Fenninger, Direktor der Volkshilfe Österreich: „26 Prozent aller MindestsicherungsbezieherInnen sind Kinder und Jugendliche. Diese 83.818 Kinder leiden psychisch und physisch am Ausschluss und der Ausgrenzung, die der Bezug der Mindestsicherung mit sich bringt. In Zukunft werden 87 Prozent – in Zahlen 72.644 - von diesen noch mehr leiden, denn die geplanten Kürzungen verschärfen ihre Situation massiv.“

Mindestsicherung bedeutet Ausgrenzung in zahlreichen Lebensbereichen von Kindern

Die Ergebnisse der Statistik Austria-Auswertung bestätigen die Erfahrungen aus der Praxis und somit die strukturelle Benachteiligung von Kindern, die der Bezug von Mindestsicherung verursacht, so Fenninger: „Eltern, die Mindestsicherung beziehen, müssen ihren Kindern viel häufiger Aktivitäten, die für eine normale Entwicklung wichtig sind, verwehren. Dazu gehören regelmäßige Freizeitaktivitäten, Freundinnen und Freunde zu sich einzuladen oder die Teilnahme an Schulaktivitäten. Diese soziale Exklusion manifestiert sich. Die Kinder erleben, dass sie anders sind, als alle anderen. Sie erleben, dass sie weniger wert sind.“

Während 7 Prozent der Haushalte, die keine Mindestsicherung beziehen, sich regelmäßig, mit Kosten verbundene Freizeitaktivitäten für ihre Kinder nicht leisten können, sind es 38 Prozent bei den Haushalten mit Mindestsicherungs-Bezug. Ähnlich das Verhältnis in anderen Lebensbereichen: 19 Prozent der Haushalte mit BMS-Bezug müssen ihren Kindern Einladungen an FreundInnen verwehren, während dies nur auf 2 Prozent der Haushalte mit BMS-Bezug zutrifft. Ebenfalls 19 Prozent der Eltern mit BMS-Bezug müssen Nein zur Teilnahme an Schulaktivitäten und Schulfahrten sagen, Eltern ohne BMS-Bezug nur in 1 Prozent der Fälle.

Bezug von Mindestsicherung wirkt sich besonders schlecht auf Wohnbedingungen aus

Mindestsicherungs-BezieherInnen sind besondrs stark von schlechten Wohnbedingungen betroffen, so der Direktor weiter: „Feuchtigkeit, Fäulnis, Undichtheit, Überbelag und dunkle Räume sind nur einige der Faktoren, die Mindestsicherungs-BezieherInnen nur allzu gut kennen.“ Die Untersuchungsergebnisse der Statistik Austria machen zudem klar, dass besonders Haushalte mit Kindern, die Mindestsicherung beziehen, betroffen sind. Besonders bedenklich, meint Fenninger: „Für eine angemessene Entwicklung brauchen Kinder Rückzugsorte und Spielmöglichkeiten. In einer überbelegten Wohnung bietet sich kein Platz für Rückzug, für Erholung und nicht zuletzt für’s Lernen und Hausaufgaben. Gepaart mit der Verunmöglichung an der Teilnahme von Schulausflügen wirkt sich das besonders schlecht auf den Schulerfolg der Kinder aus und beschneidet somit die Zukunftschancen massiv.“

Familien mit Kinder am stärksten benachteiligt

BMS-BezieherInnen-Haushalte sind gegenüber Nicht-BezieherInnen-Haushalte eindeutig in zahlreichen Bereichen benachteiligt. Die Regierung sieht das dem Ziel einer „Neuen Gerechtigkeit“ dienend und somit als legitim an. Der Volkshilfe-Direktor sieht das anders: „Die Mindestsicherung zielt auf eine Existenzsicherung in Notlagen ab und soll Armut und soziale Ausgrenzung vermeiden. Somit ist es nicht legitim, dass die sogenannten Nicht-LeistungsträgerInnen in zahlreichen Lebensbereichen benachteiligt werden.“ Die Statistik Austria-Ergebnisse zeigen zudem eine noch stärkere Benachteiligung von Haushalten mit Kindern, die BMS beziehen gegenüber BMS-BezieherInnen ohne Kinder. Fenninger: „Noch weniger legitim ist, Kinder bewusst zu den armen Erwachsenen von morgen zu machen.“

Abschließend betont der Direktor, dass es an der Zeit wäre, die Mindestsicherung wieder als das darzustellen, was sie ist: Ein Mittel zur Absicherung und Einhaltung des Menschenrechts auf einen angemessenen Lebensstandard und eine gesellschaftliche Teilhabe aller Menschen in Österreich.

14. Juni 2018

MIT FREUNDLICHER UNTERSTÜTZUNG VON

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