Am 12.11.21 brachte die Volkshilfe Österreich bei der Regierung ihre Stellungnahme zum Sterbeverfügungsgesetz ein. Als eine säkulare Organisation sieht die Volkshilfe die alleinige Selbstbestimmung über das eigene Leben als eine wichtige Leitlinie des Handelns: Die Menschen sollen selbst darüber bestimmen können, wann das eigene Leben enden soll.
„Im Sterbeverfügungsgesetz fehlen Präventivmaßnahmen und ein Recht auf Hospiz- und Palliativversorgung.“ (Präsident Sacher, Präsident der VH Österreich)
Volkshilfe begrüßt Aufhebung des § 78 des Strafgesetzbuches
Volkshilfe Präsident Ewald Sacher: „Auch wenn wir uns eine breitere gesellschaftliche Diskussion und eine stärkere Einbindung von säkularen Organisationen gewünscht hätten, anerkennen wir jetzt den Vorschlag der Bundesregierung als gute Grundlage, um die nötigen gesicherten rechtlichen Rahmenbedingung für Sterbewillige zu schaffen. Eine Sterbeverfügung und die Eintragung in ein Register, die verpflichtende Einbindung von Ärzt*innen mit Palliativausbildung und die vorgeschlagenen Fristen sehen wir als gangbaren Weg“.
Volkshilfe will kostenlose Beratungsstellen und fordert begleitende Präventivmaßnahmen ein
Für die Aufklärung von sterbewilligen Personen hat die Volkshilfe multiprofessionelle Beratungsstellen vorgeschlagen, deren Beratung ergebnisoffen und kostenlos sein sollen. Denn bei der von der Regierung vorgesehenen Beratung durch Ärzt*innen und Notar*innen fehlt der ganzheitliche Blick durch Sozialarbeiter*innen“.
Aus der jahrzehntelangen Erfahrung in der Betreuung von kranken, hochbetagten, behinderten und sterbenden Menschen wissen die Mitarbeiter*innen der Volkshilfe aber auch, dass sich bei einer ausreichend guten Versorgung sowie einer angemessenen Beratung und Schmerztherapie die Frage nach einer Selbsttötung in der Regel nicht stellt.
Volkshilfe fordert Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung
„Aus unserer Sicht ist der Schutz des Lebens eine wichtige staatliche Aufgabe“, so Erich Fenninger, Direktor der Volkshilfe Österreich
Daher hat die Volkshilfe in ihrer Stellungnahme auch eine Reihe von begleitenden Präventivmaßnahmen eingefordert. Das bedeutet: finanzielle Mittel für Beratungsstellen für Suizidprävention, die Krisenintervention auszubauen, aber auch die mobilen und stationären Pflege- Beratungs- und Betreuungsleistungen flächendeckend sicher zu stellen.
Ein Suizid sollte nicht der letzte Ausweg sein
Präsident Sacher warnt davor, die Folgen von brüchigen Erwerbsbiografien, prekären Beschäftigungsverhältnissen und Langzeitarbeitslosigkeit in diesem Kontext zu unterschätzen. Ein Suizid sollte nicht der letzte Ausweg sein, den verzweifelte Menschen sehen, um aus finanziell bedrückenden Lebenssituationen zu fliehen.
Es bedarf einer politischen und gesamtgesellschaftlichen Anstrengung, um auch den wachsenden Pflege- und Betreuungsbedarf in einer qualitätsvollen und menschengerechten Art und Weise zu bewältigen.