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Nein zum Ende der unabhängigen Rechtsberatung!

Erich Fenninger: Der Ausschluss der Zivilgesellschaft und NGOs hat System.

Die Entscheidung, die bisher bestehende unabhängige Rechtsberatung zukünftig durch eine Bundesagentur, die beim Innenminister angesiedelt ist, zu ersetzen folgt keinerlei rechtsstaatlichen Prinzipien, kritisiert Erich Fenninger, Direktor der Volkshilfe Österreich: „Auch, wenn nun die Rechtsberater dem Justizministerium unterstellt werden sollen: Da wird letztlich ein System geschaffen, das sich selbst kontrolliert. Die Regierungsvertreter sprechen vom Ziel, friktionsfreie Asylverfahren zu garantieren. Gemeint ist, dass Rechtsmittel, die eingebracht werden, als Störfaktor gesehen werden und nicht als Recht der Betroffenen auf ein faires Verfahren.“

Neben der Rechtsberatung soll sich die Bundesagentur auch um Teile der Grundversorgung, die Rückkehrberatung sowie um die Menschenrechtsbeobachtung kümmern. Fenninger: „Wenn die Grundversorgung der Länder in die Agentur eingegliedert wird, entsteht ein Regelkreis, der von außen jegliche Kontrollmöglichkeit unterbindet. Die Betroffenen werden so von relevanten. Das bedeutet das Ende einer umfassenden Betreuung durch NGOs, die durch den nahen Kontakt zwischen Betroffenen und BetreuerInnen auch wesentliche Integrationsmaßnahmen umfasst haben.“

Es sei nicht akzeptabel, dass es in dieser Regierung offenbar System habe, die Zivilgesellschaft und NGOs sukzessive aus dem öffentlichen Leben in Österreich auszuschließen, meint der Direktor abschließend: „NGOs wie die Volkshilfe haben langjährige Expertise in der unabhängigen Rechtsberatung. Unsere Tätigkeit trägt nicht nur zu einem fairen Prozess für Asylsuchende bei, sondern sorgt auch für besseres Verständnis und höhere Akzeptanz für schutzsuchende Menschen. Die jetzt entschiedene Richtung wird den Fremdenhass ankurbeln und den sozialen Frieden in unserem Land vergiften.“

15. März 2019

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