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Volkshilfe zur Pflegereform: Derzeit noch viele Fragen offen

Die Volkshilfe hat die von Sozialminister Johannes Rauch vorgelegte Pflegereform positiv bewertet. „Endlich, nach vielen Jahren der Diskussion, hat ein Minister beherzt gehandelt. Daher bekommt die Pflege ihre dringend nötige Finanzierung“, stellt der Direktor der Volkshilfe Österreich Erich Fenninger einleitend fest. Die vorgelegten Gesetzesänderungen wurden jetzt von der Volkshilfe im Rahmen der Begutachtung kommentiert.

 

Heimhilfen bekommen keine Gehaltserhöhung

Eine Berufsgruppe, die für die flächendeckende Betreuung der Menschen sehr wichtig ist und die pflegerische Basisversorgung wie Nahrungseinnahme und Körperpflege leisten, sind die Heimhilfen. „Unsere Pflege und Soziale Arbeit ist Teamarbeit. Hier zählen auch die vielen Heimhelfer*innen dazu. Es ist nicht nachvollziehbar, dass diese Berufsgruppe offensichtlich nicht im Bundeszuschlag mitgedacht worden ist. Die Einbeziehung ist aber unbedingt notwendig,“ stellt der Präsident der Volkshilfe Österreich Ewald Sacher fest. Weiters ist unklar, wie die Entlastungswoche ab dem 43 Lebensjahr in Anspruch genommen werden kann. „Wir haben jetzt schon Mitarbeiter*innen, welche nicht ihren regulären Urlaub in Anspruch nehmen können, da es an Personal fehlt“, berichtet Präsident Sacher auch seine Erfahrungen aus der Volkshilfe NÖ.

 

Angehörigenbonus für Alle

In Österreich leben rund 950.000 pflegende Angehörige. „Für 24.000 mitversicherte und selbstversicherte pflegende Angehörige wird es einen Angehörigenbonus geben. Aber die große Anzahl der pflegenden Angehörigen ist bereits in Pension und kommt nicht in den Genuss dieses Bonus. Hier entsteht auch eine Ungerechtigkeit, die dringend ausgeglichen werden sollte“, stellt Fenninger fest.

 

Überarbeitung des Pflegegeldes fehlt

Die dringend nötige Überarbeitung und Weiterentwicklung des Pflegegeldes fehlt in dem Entwurf, ebenso die lang geforderte Pflegegeldbegutachtung durch den gehobenen Gesundheits- und Krankenpflegedienst.

 

Erweiterung des Kompetenzen der Pflegefachassistenz

Das Ziel dabei ist, dass die Pflegefachassistenz in Zukunft erfolgreich vor allem in der Langzeitpflege und den mobile Diensten eingesetzt werden kann. Dafür muss die Kompetenzerweiterung vor allem um die pauschale Ermächtigung des Pflegeprozesses erweitert werden. Kritisch ist anzumerken, dass eine Kompetenzerweiterung des gehobenen Dienstes für Kranken- und Gesundheitspflege im Entwurf nicht berücksichtigt wurde. Die bereits im GuKG § 15a (1) verankerte Weiterverordnung von Medizinprodukten wird in der Praxis nicht umgesetzt. 

 

Weitere Schritte bei der Ausbildungsreform nötig

Eine Unterstützung während der Ausbildung ist eine sehr lange geforderte Maßnahme und absolut sinnvoll. „Hier wäre es wichtig, noch weitere Schritte zu machen. Für alle Sozialbetreuungsberufe, auch Behindertenbegleitung und Heimhilfe, sollten die Pflichtpraktika während der gesamten Ausbildung  in Höhe von 600 Euro monatlich abgedeckt werden. Für Auszubildende reicht es nicht, eine Unterstützung im ersten Jahr zu bekommen. Sie brauchen die Zuschüsse für die gesamte Ausbildungsdauer“, stellt Präsident Sacher fest. 


Bereich Menschen mit Behinderungen benachteiligt

Der Arbeitsbereich für Menschen mit Behinderungen führt oft ein Schattendasein und wurde auch in den vorliegenden Gesetzesentwürfen nicht berücksichtigt. Die angekündigte Entgelterhöhung, die aktuell nur den strikten Pflegebereich umfassen soll, kommt es erneut zu einer strukturellen Schlechterstellung der im Arbeitsbereich Menschen mit Behinderungen tätigen Personen. „In der Behindertenhilfe werden zu einem beträchtlichen Grad gleiche Tätigkeiten wie in der Pflege durchgeführt – diese Personen sind der gleichen schweren Belastung in ihrer Arbeit ausgesetzt, weshalb sie auch gleich behandelt werden sollten“, so Fenninger. 

 

Schwierige Umsetzung des Gehaltsbonus

Ein auf die Jahre 2022-2023 befristeter Gehaltsbonus bietet leider keine Sicherheit für die die derzeit Beschäftigten, und auch wenig Anreiz, in den Beruf einzusteigen. „Die derzeitige Lage bringt auch die Kollektivvertragspartner*innen in eine sehr schwierige Situation. Wir würden uns über Klarstellungen, auch der Bundesländer, freuen, um echte Gehaltserhöhungen vornehmen zu können. Befristete Zuschläge werden den Pflegebereich leider nicht in dem Ausmaß attraktivieren, den wir dringend brauchen“, stellt Fenninger fest.

 

Ein erster wichtiger Schritt für eine umfassende Pflegereform wurde gemacht. Jetzt ist es wichtig, einige Punkte bis zu Beschlussfassung noch zu adaptieren, und vor allem dann nicht den Reformeifer zu verlieren. Denn um die zahlreichen Herausforderungen zu bewältigen, sind weitere Schritte nötig.

 

20. Juni 2022

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