Kindergrundsicherung

Das 3-Säulen-Modell der Volkshilfe gegen Kinderarmut

Die Volkshilfe fordert eine Kindergrundsicherung für alle Kinder und Jugendlichen in Österreich. Unser Modell verbindet den Ausbau kindspezifischer Infrastruktur mit einem Universalbetrag für alle Familien und einer zusätzlichen einkommensabhängigen Unterstützung. So soll Kinderarmut nachhaltig bekämpft und allen Kindern gesellschaftliche Teilhabe und gleiche Chancen ermöglicht werden.

 

Warum braucht es eine Kindergrundsicherung?

Kinderarmut bedeutet mehr, als wenig Geld zur Verfügung zu haben. Sie wirkt sich auf viele Bereiche des Aufwachsens aus: auf Wohnen und Ernährung, auf Bildung und Gesundheit und darauf, ob Kinder am sozialen Leben teilhaben können. Was Kindern an Teilhabe und Entwicklungsmöglichkeiten schon in jungen Jahren fehlt, ist später oft nur schwer aufzuholen.

Deshalb dürfen die Chancen eines Kindes nicht davon abhängen, wie viel seine Eltern verdienen. Kinderrechte durchzusetzen und allen Kindern ein gutes Aufwachsen zu ermöglichen, ist eine gesellschaftliche Aufgabe.

 

Mehr als jedes 5. Kind
in Österreich ist von Armut oder Ausgrenzung betroffen.

Was ist die Kindergrundsicherung?

Die Kindergrundsicherung ist das Modell der Volkshilfe, um Kinderarmut nachhaltig zu bekämpfen. Sie verbindet eine verlässliche finanzielle Absicherung von Familien mit dem Ausbau öffentlicher Angebote für Kinder und Jugendliche. Finanzielle Leistungen sollen automatisch, monatlich und möglichst unbürokratisch ausbezahlt werden. Gleichzeitig braucht es für alle Kinder zugängliche Angebote in Bereichen wie Bildung, Gesundheit, Ernährung, Freizeit und soziale Teilhabe.

Im Mittelpunkt steht das Kind und sein Recht auf ein gutes Aufwachsen. Die finanzielle Unterstützung ist deshalb so gestaltet, dass alle Kinder abgesichert werden, Familien mit niedrigem Einkommen aber stärker unterstützt werden. So sollen die Chancen von Kindern weniger davon abhängen, wie hoch das Einkommen ihrer Eltern ist.

Dafür hat die Volkshilfe ein 3-Säulen-Modell entwickelt.

Das 3-Säulen-Modell der Volkshilfe

1. Kindspezifische Infrastruktur

Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Bildung, Gesundheitsversorgung, Teilhabe und Sicherheit. Dafür braucht es gut ausgebaute, für alle zugängliche Angebote – etwa kostenfreie Bildung ab dem 1. Geburtstag, ein gratis warmes Mittagessen, Zugang zu Ferien- und Freizeitangeboten sowie eine flächen- und bedarfsdeckende medizinische und therapeutische Versorgung.

2. Universalbetrag

Der Universalbetrag bündelt bestehende Familienleistungen und macht sie gerechter. Dazu zählen Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag und der Familienbonus in voller Höhe für alle Kinder – auch für jene Familien, die ihn bisher nicht vollständig nutzen konnten.

3. Einkommensabhängiger Betrag

Familien mit niedrigem Einkommen erhalten zusätzlich eine finanzielle Unterstützung. Ihre Höhe richtet sich nach dem Netto-Haushaltseinkommen und orientiert sich an den Referenzbudgets der Schuldenberatung. So kommt mehr Unterstützung dort an, wo sie besonders gebraucht wird.

Was eine echte Kindergrundsicherung leisten muss

Für die Volkshilfe ist nicht jede familienpolitische Geldleistung automatisch eine Kindergrundsicherung. Wir haben deshalb neun Mindestanforderungen formuliert, an denen sich politische Modelle messen lassen müssen.

  1. Kinderrechte durchsetzen: Eine Kindergrundsicherung muss die Rechte von Kindern auf materielle Absicherung, Bildung, Gesundheit und soziale Teilhabe gewährleisten.
  2. Jedes Kind hat Anspruch: Im Zentrum steht das einzelne Kind. Anspruch haben sollen grundsätzlich alle Kinder und Jugendlichen mit Wohnsitz in Österreich.
  3. Familienleistungen bündeln: Bestehende Leistungen sollen zusammengeführt, bürokratische Hürden abgebaut und die Inanspruchnahme vereinfacht werden.
  4. Echte Kinderkosten berücksichtigen: Die Höhe der Absicherung muss sich daran orientieren, was ein kindgerechtes Leben tatsächlich kostet. Als Grundlage schlägt die Volkshilfe die Referenzbudgets der Schuldenberatung vor.
  5. Öffentliche Infrastruktur ausbauen: Kostenfreie und gut ausgebaute Angebote in Bildung, Gesundheit, Ernährung und Freizeit müssen Teil der Kindergrundsicherung sein – in Stadt und Land.
  6. Sozial gerecht finanzieren: Eine mögliche Finanzierungslücke soll durch Umverteilung geschlossen werden. Die Volkshilfe fordert dafür insbesondere vermögensbezogene Steuern.
  7. Dort stärker unterstützen, wo das Geld fehlt: Bestehende Ungerechtigkeiten bei Familienleistungen müssen beseitigt werden. Familien mit niedrigem Einkommen brauchen eine stärkere finanzielle Absicherung.
  8. Automatisch, zuverlässig und unbürokratisch auszahlen: Die Unterstützung soll monatlich und möglichst ohne komplizierte Antragstellung ankommen. So können Nicht-Inanspruchnahme und Stigmatisierung reduziert werden.
  9. Kinderarmut drastisch reduzieren: Das langfristige Ziel ist die Abschaffung von Kinderarmut. Als Mindestziel muss eine Kindergrundsicherung jedenfalls dazu beitragen, Kinderarmut bis 2030 zumindest zu halbieren.

Was kostet die Kindergrundsicherung?

Die beiden finanziellen Säulen der Kindergrundsicherung – Universalbetrag und einkommensabhängiger Betrag – verursachen nach Berechnungen der Volkshilfe jährliche Mehrkosten von rund 1,2 Mrd. Euro. Die Schätzung basiert auf dem Jahr 2023.

Für den Ausbau kindspezifischer Infrastruktur werden zusätzlich rund 3,8 Mrd. Euro veranschlagt. Dazu gehören etwa der flächendeckende Ausbau der Kinderbetreuung, Nachmittagsbetreuung, ein kostenloses Mittagessen und Angebote zur sozialen Teilhabe. Diese Investitionen sind allerdings nicht ausschließlich der Kindergrundsicherung zuzurechnen, sondern erfüllen zugleich wichtige bildungs-, gesundheits- und sozialpolitische Aufgaben.

Gleichzeitig verursacht Kinderarmut hohe gesellschaftliche Folgekosten. Die Volkshilfe verweist auf OECD-Berechnungen, wonach sich die Folgen von Kinderarmut in Österreich auf Milliardenbeträge pro Jahr summieren – etwa durch höhere Gesundheits- und Sozialausgaben, geringere Einkommen und entgangene Steuereinnahmen.

 

Wie kann die Kindergrundsicherung finanziert werden?

Eine Kindergrundsicherung ist für die Volkshilfe eine Investition in die Zukunft. Ein Teil der Ausgaben fließt durch höheren Konsum wieder an die öffentliche Hand zurück; langfristig können zudem Folgekosten von Kinderarmut reduziert werden. Eine verbleibende Finanzierungslücke soll durch eine gerechtere Besteuerung großer Vermögen und Erbschaften geschlossen werden.

Es hat sich sehr vieles geändert, zum Besseren. Wir haben jetzt keine Toastbrotzeiten mehr. Das ist jetzt nur noch eine blasse Erinnerung.
Kind aus dem Forschungsprojekt der Volkshilfe

Was bewirkt die Kindergrundsicherung?

Die Volkshilfe hat die Wirkung der Kindergrundsicherung in einem zweijährigen Forschungsprojekt untersucht. Neun Familien in ganz Österreich erhielten dabei den finanziellen Teil des damaligen Modells der Kindergrundsicherung und wurden über zwei Jahre regelmäßig interviewt.

Die Ergebnisse zeigen Veränderungen in allen vier Dimensionen von Kinderarmut: materielle Absicherung, soziale Teilhabe, Bildung und Gesundheit. Viele Kinder beschrieben sich am Ende des Projekts als selbstbewusster, mutiger oder fröhlicher. Auch Eltern berichteten von psychischer Entlastung, weniger Isolation und neuen beruflichen Möglichkeiten.

  • Materielle Absicherung: Lebensmittel und passende Kleidung konnten verlässlich finanziert, Wohnkosten abgesichert und kindgerechte Rückzugs- und Lernorte geschaffen werden.
  • Soziale Teilhabe: Familien konnten wieder gemeinsame Aktivitäten unternehmen. Kinder hatten mehr Möglichkeiten, Freund*innen zu treffen, Sport zu machen oder neue Hobbys auszuprobieren.
  • Bildung: Bei mehreren Kindern wurden bessere Konzentration und schulische Leistungen beobachtet. Zusätzliche finanzielle Mittel ermöglichten auch Lernmaterialien oder Nachhilfe.
  • Gesundheit: Einige Kinder berichteten von besserem Schlaf, höherem Wohlbefinden und insgesamt gestiegener Lebensqualität.

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Abschaffung von Kinderarmut.

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