Mag.a Teresa Millner-Kurzbauer, DGKS
Expertin Pflege & Betreuung
Tel.: +43 676 83 40 22 38
teresa.kurzbauer@volkshilfe.at
Demenz bringt besondere Herausforderungen für Betroffene und ihre Angehörigen mit sich. Von Armut betroffene Menschen können sich notwendige Unterstützungen und Beratung oft nicht leisten. In solchen Fällen unterstützt die Volkshilfe durch unbürokratische Hilfe.
Demenz ist eine Krankheit, die das Leben der Betroffenen und ihrer Angehörigen stark verändert. Anders als ein Herzinfarkt schleicht sich Demenz nahezu unbemerkt ein. Der Beginn der Erkrankung wird von Betroffenen und Angehörigen leicht übersehen. Doch mit der Zeit bringt die Krankheit besondere Herausforderungen mit sich, die sich finanziell und sozial benachteiligte Menschen oft nicht leisten können.
Aus diesem Grund hat die Volkshilfe gemeinsam mit einer Stiftung den Fonds Demenzhilfe Österreich ins Leben gerufen. Seit März 2012 können finanziell benachteiligte Demenzerkrankte und/oder Angehörige in den regionalen Einrichtungen der Volkshilfe und bei der Volkshilfe Österreich direkt um eine einmalige finanzielle Unterstützung ansuchen. Mit diesem Beitrag könne beispielsweise Betreuungsstunden oder Pflegebedarfsmittel finanziert werden.
Ein besonderer Dank gilt an dieser Stelle der D.A.S. Rechtsschutz AG, die durch ihre wertvolle Unterstützung die wichtige Arbeit des Fonds Demenzhilfe Österreich mitermöglicht.
Die wichtigsten Fragen und Antworten auf einen Blick:
Wer kann um finanzielle Unterstützung durch den Demenzhilfe Fonds ansuchen?
Eine finanzielle Unterstützung steht Menschen zu, die an Demenz erkrankt sind. Das Ansuchen kann von der/dem Betroffenen selbst, pflegenden Angehörigen, Familienmitgliedern oder anderen UnterstützerInnen gestellt werden.
Wie oft wird eine finanzielle Unterstützung gewährt?
Die Unterstützung kann einmal im Jahr ausbezahlt werden. Sie können also jährlich erneut einen Antrag auf Unterstützung aus dem Demenzhilfe Fonds stellen.
Wie wird die Höhe der finanziellen Unterstützung errechnet?
Die Vergabe ist von verschiedenen Kriterien wie beispielsweise dem Krankheitsbild und dem Einkommens- und Ausgabenverhältnis abhängig.
Wie kann man um eine finanzielle Unterstützung durch den Demenzhilfe Fonds ansuchen?
Am besten nehmen Sie mit einer Volkhilfe Sozialberatungsstelle in Ihrer Nähe direkt Kontakt auf. Nehmen Sie bitte alle benötigen Unterlagen (siehe unten) mit. Vor Ort können Sie gemeinsam mit einem/einer Volkshilfe MitarbeiterIn Ihren Antrag stellen.
Es besteht aber auch die Möglichkeit, das Formular online downzuloaden, auszufüllen und mit allen benötigten Unterlagen an die Volkshilfe (Adresse: Auerspergstraße 4, 1010 Wien) zu übermitteln.
Wo finde ich eine Volkshilfe Einrichtung in meiner Nähe?
Betroffene aus Wien wenden sich bitte an die Volkshilfe Bundesgeschäftsstelle wenden (Kontakt). Betroffene aus den übrigen Bundesländern bitten wir, Ihre Anfragen an die jeweilige Landesorganisationen zu richten.
Wo bekomme ich das Formular?
Das Formular können Sie kostenlos hier downloaden.
Welche Dokumente müssen beigelegt werden?
Für den Antrag müssen ein Arztbrief (Bestätigung der Erkrankung Demenz), Einkommensnachweise aller im Haus lebender Personen und Ausgabennachweise über demenzsprezifische Ausgaben (Kontoauszüge, Rechnungen) in Kopie beigelegt werden. Falls ein Dokument fehlt, wird Kontakt aufgenommen – bitte geben Sie immer Ihre Kontaktdaten an!
An wen muss ich meine Dokumente übermitteln?
Das Formular müssen Sie vollständig ausgefüllt inklusive aller Beilagen per E-Mail an demenzhilfe[at]volkshilfe.at oder per Post an die Volkshilfe Bundesgeschäftsstelle, Auerspergstraße 4, 1010 Wien übermittelt.
Wer überwacht den Vergabeprozess?
Ein eigens geschaffenes Gremium sowie ein/e externe/r WirtschaftsprüferIn überwachen den Vergabeprozess.
An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Bei Fragen können Sie sich an die Bundesgeschäftstelle oder die Landesorganisation in Ihrem Bundesland wenden.