Ältere Frau sitzt auf einem Sofa und hält ein Dokument in der Hand, während sie sich nachdenklich an die Stirn fasst.

Pflegegeld

Kritik an PVA-Gutachten erhöht Reformdruck

Die Kritik an den Begutachtungen der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) nimmt zu und rückt auch das Pflegegeld stärker in den Fokus. Die Volkshilfe fordert vor diesem Hintergrund eine umfassende Reform des Pflegegeld-Systems und der Einstufungsverfahren. Ziel ist ein System, das sich stärker an Ressourcen, Selbstständigkeit und sozialer Teilhabe orientiert.

 

„Wir müssen das Pflegegeld neu denken“, fordert Erich Fenninger, Direktor der Volkshilfe Österreich, anlässlich der besorgniserregenden Ergebnisse einer aktuellen Studie des Foresight-Instituts, die auf große Probleme im Begutachtungsverfahren hinweist. „Wir fordern seit Jahren eine grundlegende Reform des Pflegegelds und des Einstufungsverfahrens. Das System orientiert sich viel zu stark an Defiziten, statt an den Ressourcen der Menschen“, betont Fenninger.

 

Kritik an PVA-Begutachtung und Pflegegeld-System

Ausgelöst wurde die aktuelle Debatte durch eine Studie im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich, die deutliche Mängel bei PVA-Gutachten aufzeigt. Mehrere Organisationen, darunter Caritas und Behindertenverband KOBV, fordern ebenso grundlegende Reformen und erhöhen damit den Druck auf die Politik.

Auch die Volkshilfe sieht dringenden Handlungsbedarf. Der Volkshilfe-Sozialbarometer 2025 zeigt: 88 Prozent der Bevölkerung sprechen sich für eine Reform des Pflegegeldes aus. Bereits 2024 lag dieser Wert bei 87 Prozent.

„Wir brauchen ein neues Verständnis von Pflege und Betreuung, das die Selbstständigkeit und die soziale Teilhabe pflegebedürftiger Menschen möglichst lange erhält und fördert. Vielen Menschen ist nicht bewusst, welche zentrale Rolle das Pflegegeld im gesamten Betreuungssetting spielt“, betont Fenninger.

 

Belastung für Betroffene und Angehörige

Die jeweilige Pflegestufe entscheidet etwa darüber, ob eine 24-Stunden-Betreuung gefördert wird, in welcher Höhe mobile Pflegeleistungen abgerechnet werden können oder ob eine Aufnahme in ein Pflegeheim möglich ist. In der Regel ist das ab Pflegestufe 4.

Darüber hinaus hängen auch wichtige Unterstützungsleistungen direkt von der Einstufung ab, etwa der Angehörigenbonus ab Pflegestufe 4, die Zuwendung für Ersatzpflege oder die Möglichkeit der Selbst- und Weiterversicherung für pflegende Angehörige, die ab Pflegestufe 3 vorgesehen ist.

Wie belastend die aktuelle Situation für pflegende Angehörige ist, zeigt ein exemplarischer Erfahrungsbericht einer Betroffenen: „Der Staat weiß nicht, was es heißt, pflegende Angehörige zu sein. Das Pflegegeld reicht bei den meisten nicht aus. Wie sollte ich eine qualifizierte Pflegeperson holen, wenn ich das Geld nicht habe? So wie es jetzt ist, kann es nicht bleiben. Das Einstufungsverfahren war sehr deprimierend. Der Arzt hat meine Sichtweise kaum berücksichtigt und mein Mann konnte auf einmal alles selbstständig machen.“

 

Konkrete Reformvorschläge für das Pflegegeld

„Wir wissen aus der täglichen Arbeit mit betroffenen Menschen, dass es dringend ein neues Begutachtungsverfahren und die Weiterentwicklung des Pflegesystems braucht. Ein System, das soziale Teilhabe ermöglicht und die Fähigkeiten zu einem selbstbestimmten Leben so lange wie möglich erhält“, betont Teresa Millner-Kurzbauer, Bereichsleiterin Pflege und Demenzhilfe Volkshilfe Österreich.

„Wichtig dafür ist der Einbau präventiver Elemente, um Pflegebedürftigkeit möglichst lange hinauszuzögern, eine verbesserte Ausbildung und Qualitätssicherung für Gutachter*innen, eine klare Definition des Begriffs ,Pflegebedürftigkeit‘ im Bundespflegegeldgesetz und die Einführung einer*s ,Chief Nurse‘ als zentrale fachliche Ansprech- und Kontrollinstanz in der Pensionsversicherungsanstalt“, fordert Millner-Kurzbauer.

Fenninger betont: „Das Pflegegeldsystem muss endlich an die Realität von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen angepasst werden. Nur so kann eine würdevolle und qualitativ hochwertige Betreuung langfristig gesichert werden.“

 

Die Kritik an den Begutachtungsverfahren ist nicht neu. Bereits in den vergangenen Jahren haben Studien und Recherchen wiederholt auf Mängel hingewiesen, etwa im Zusammenhang mit der Bewertung von Post-Covid- und ME/CFS-Erkrankungen.