Entrechtung schafft keine Ordnung
Volkshilfe kritisiert Asylpolitik der Regierung
Die Volkshilfe kritisiert die im Ministerrat präsentierten Pläne zur Asylpolitik der Regierung scharf. Die vorgesehenen Maßnahmen reichen von strengeren Verfahren über Bewegungseinschränkungen bis hin zu möglicher Haft für Schutzsuchende. Auch beim Familiennachzug sind weitere Einschränkungen vorgesehen.
Hintergrund ist die nationale Umsetzung des europäischen Asyl- und Migrationspakts. Die Bundesregierung hat dazu ein Maßnahmenpaket vorgestellt, das laut Innenministerium „Recht und Ordnung“ schaffen soll. Geplant sind unter anderem strengere Grenzverfahren, verpflichtende Rückkehrzentren, schärfere Sanktionen für Asylwerber*innen in der Grundversorgung sowie eine mögliche Quotierung des Familiennachzugs.
„Freiheitseinschränkungen bis hin zu Haft für Schutzsuchende und Quoten beim Familiennachzug stehen für eine besorgniserregende Entwicklung: Grundrechte werden zunehmend eingeschränkt, wenn es um Schutzsuchende geht. Aus menschenrechtlicher Perspektive müssen wir uns dem konsequent entgegenstellen“, betont Erich Fenninger, Direktor der Volkshilfe Österreich.
Asylpolitik mit massiven Eingriffen in Grundrechte
Nach den angekündigten Plänen sollen Asylverfahren künftig noch rascher abgewickelt werden. Gleichzeitig sind Bewegungseinschränkungen und längere Anhaltungen vorgesehen. Für Menschen, die keinen Schutzstatus erhalten, sollen verpflichtende Rückkehrzentren eingerichtet werden. Auch in der Grundversorgung sollen Sanktionen leichter möglich sein.
Aus Sicht der Volkshilfe steht diese Asylpolitik für eine gefährliche Entwicklung: Nicht der Schutz von Menschenrechten, sondern Abschreckung und Kontrolle rücken zunehmend in den Mittelpunkt. Besonders kritisch sieht die Organisation, dass Freiheitsrechte eingeschränkt und familiäre Bindungen weiter unter Druck gesetzt werden.
Familiennachzug soll weiter beschränkt werden
Auch beim Familiennachzug kündigt die Regierung einen restriktiven Kurs an. Der bisherige Stopp soll zwar auslaufen, aber durch ein Quotensystem ersetzt werden. Diese Quote könne laut Regierung auch bei null liegen.
Für die Volkshilfe ist das ein weiterer Schritt, um grundlegende Rechte von Schutzsuchenden auszuhöhlen. Das Recht auf Familienleben dürfe nicht zum politischen Verhandlungsgegenstand werden.
Rechtsstaatlichkeit darf nicht ausgehöhlt werden
„Wer Grundrechte für einzelne Gruppen einschränkt, verlässt den Boden des Rechtsstaats. Gerade Österreich trägt eine besondere Verantwortung, Menschenrechte konsequent zu schützen. Ohne Wenn und Aber“, so Fenninger.
Die Volkshilfe warnt davor, dass eine Asylpolitik, die auf Entrechtung und Freiheitsbeschränkung setzt, langfristig den Rechtsstaat insgesamt schwächt. Menschenrechte gelten universell. Auch und gerade dann, wenn politische Debatten von Härte und Abschreckung geprägt sind.