Familienbeihilfe
Geplante Kürzungen treffen Kinder und Familien
Caritas, Diakonie und Volkshilfe warnen vor den Folgen geplanter Kürzungen bei der Familienbeihilfe für subsidiär Schutzberechtigte. Die Organisationen befürchten nicht nur eine Verschärfung von Kinderarmut, sondern auch einen gefährlichen Präzedenzfall für weitere Einschnitte im Sozialstaat.
Medienberichten zufolge plant die Bundesregierung, subsidiär Schutzberechtigten in der Grundversorgung künftig die Familienbeihilfe nicht mehr zu gewähren. Caritas Österreich, Diakonie Österreich und Volkshilfe Österreich sehen diese Pläne mit großer Sorge. Sie warnen vor den Auswirkungen auf Kinder und Familien sowie vor möglichen Folgen für das gesamte System der sozialen Absicherung.
Sparen darf nicht auf Kosten von Kindern erfolgen
„Wir wissen, dass die Budgetkonsolidierung schwierige Entscheidungen erfordert. Aber wer bei den Schwächsten spart, verschärft soziale Probleme, statt sie zu lösen. Nach den angekündigten Einsparungen bei Familien und Menschen mit niedrigen Einkommen steht nun die nächste Maßnahme im Raum, die ausgerechnet jene trifft, die ohnehin unter enormem Druck stehen. Wer bei Kindern spart, gefährdet ihre Zukunftschancen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt“, sagt Anna Parr, Generalsekretärin der Caritas Österreich.
Die geplante Regelung würde Familien mit Kindern betreffen, die ihren Lebensunterhalt derzeit nicht selbst sichern können und deshalb Leistungen der Grundversorgung beziehen.
Familienbeihilfe und europäisches Recht
„Jedes Kind in unserem Land muss uns gleich viel wert sein. Leistungen für Kinder dürfen nicht vom Status der Eltern abhängen“, sagt Diakonie-Direktorin Maria Katharina Moser.
Die drei Organisationen verweisen auf die neue europäische Statusverordnung, die mit dem Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS) in Kraft tritt. Diese sieht grundsätzlich vor, dass subsidiär Schutzberechtigte bei Leistungen der sozialen Sicherung gleich behandelt werden wie Staatsangehörige. Ausnahmen sind nur in eng begrenzten Bereichen der Sozialhilfe vorgesehen.
„Wir vernehmen mit großer Sorge, dass die Regierung versucht, subsidiär Schutzberechtigten Leistungen zu streichen, die ihnen nach europäischem Recht zustehen. Die neue europäische Statusverordnung sieht vor, dass subsidiär Schutzberechtigte bei Leistungen der sozialen Sicherung grundsätzlich gleich behandelt werden müssen wie Staatsangehörige. Die Familienbeihilfe ist eine zentrale Unterstützung für Familien mit Kindern und daher jedenfalls zu gewährleisten. Wir bezweifeln daher, dass die geplante Maßnahme mit europäischem Recht vereinbar ist“, betont Moser.
Kürzungen könnten alle Sozialhilfebeziehenden treffen
Caritas, Diakonie und Volkshilfe befürchten, dass die geplanten Kürzungen erst der Anfang sein könnten. Sollte sich die Streichung der Familienbeihilfe für subsidiär Schutzberechtigte als unionsrechtswidrig erweisen, könnte der politische Druck steigen, den Anspruch auf Familienbeihilfe generell für Menschen in der Sozialhilfe einzuschränken.
„Das Risiko besteht darin, dass die Familienbeihilfe am Ende allen Familien in der Sozialhilfe gestrichen wird. Dann wären nicht nur subsidiär Schutzberechtigte betroffen, sondern auch tausende österreichische Familien. Rund 71.000 Kinder leben derzeit in Haushalten, die auf Sozialhilfe angewiesen sind. Für sie wäre das ein dramatischer Einschnitt“, warnt Erich Fenninger, Direktor der Volkshilfe Österreich.
Gerade für Familien mit geringem Einkommen ist die Familienbeihilfe ein unverzichtbarer Bestandteil des Haushaltsbudgets. Laut den aktuellen Referenzbudgets der Schuldnerberatung sind für ein angemessenes, wenn auch bescheidenes Leben eines Kindes monatlich rund 1.000 Euro erforderlich. Die Leistungen der Grundversorgung liegen deutlich darunter.
Appell an die Bundesregierung
Caritas, Diakonie und Volkshilfe appellieren an die Bundesregierung, die geplante Maßnahme zu überdenken und die Bekämpfung von Kinderarmut sowie die soziale Absicherung von Familien nicht weiter auszuhöhlen.
„Wir erleben ein gefährliches Muster: Zuerst werden Leistungen für jene Gruppen infrage gestellt, die politisch wenig Gehör finden. Danach droht die Ausweitung auf immer größere Teile der Bevölkerung. Wer heute bei subsidiär Schutzberechtigten beginnt, könnte morgen bei allen armutsbetroffenen Familien ankommen. Das schwächt den Sozialstaat und trifft am Ende besonders vulnerable Gruppen unserer Gesellschaft“, so die drei Organisationen abschließend.