Finanzielle Unterstützung für armutsgefährdete Menschen mit Pflegebedarf

Hilfe für pflegebedürftige Menschen in Österreich

Der Fonds „Pflege möglich machen“ der Volkshilfe unterstützt armutsgefährdete Menschen in Österreich mit Pflegebedarf durch eine einmalige finanzielle Hilfe. Ziel ist es, die häusliche Pflege und Betreuung zu erleichtern und die Lebenssituation nachhaltig zu verbessern.

Welche Ausgaben können gefördert werden? 

  • Pflegeprodukte und Hilfsmittel (z.B. Inkontinenzprodukte, Gehhilfen, Küchenutensilien, Anziehhilfen, rutschfeste Böden etc.)
  • Therapieangebote (Ergo-, Physio-, Logo-, oder Psychotherapie)
  • Selbstbehalte bei mobilen Pflegediensten, Heimhilfe, Alltagsbegleitung
  • Ersatzpflege während des Urlaubs pflegender Angehöriger
  • Besuch eines Tageszentrums inkl. etwaiger Fahrtkosten
  • Pflegehilfsmittel (Medikamente und Pflegeprodukte)
  • Selbstbehalte bei Kosten für ärztlich und pflegerisch verordnete Medikamente
  • 24-Stunden Betreuung zu Hause
  • Honorarkosten für medizinische Leistungen z.B. (Fach)Ärzt*innen
  • Sonstige Unterstützungsangebote (z.B. Essen auf Rädern, Wäscheservice etc.)

Kostenvoranschläge: Es können auch Kostenvoranschläge, beispielsweise für einen Treppenlift, einen Patient*innenheber, einen (elektrischen) Rollstuhl oder barrierefreie Umbauarbeiten im Wohnbereich eingereicht werden.

Nicht förderbar sind: Da es um die Unterstützung häuslicher Pfege geht, sind Leistungen in stationären Einrichtungen, insbesondere Pflegeheimen, leider nicht förderbar.

Welche Unterlagen benötigen wir (in Kopie)?

  • Einkommensnachweis (z.B. Pensionsbescheid, Gehaltszettel, Bestätigung über Arbeitslosengeld etc.)
  • Der aktuelle Pflegegeldbescheid oder ein Nachweis über das gestellte Ansuchen um Pflegegeld bzw. Pflegegelderhöhung
  • Gegebenenfalls sind entsprechende Nachweise über relevante Ausgaben in Form von Rechnungen vorzulegen

Wie hoch ist die Unterstützung? 

Unsere Berechnung orientiert sich an der aktuellen Pflegegeldstufe – die folgenden Beträge dienen uns als Richtwert:

  • Pflegestufe 1 und 2: 300 Euro
  • Pflegestufe 3: 450 Euro
  • Pflegestufe 4: 600 Euro
  • Pflegestufe 5: 750 Euro
  • Pflegestufe 6: 900 Euro
  • Pflegestufe 7: 1.000 Euro

In außergewöhnlichen Notsituationen wie beispielsweise bei Kosten für einen Spitals- oder Rehabilitationsaufenthalt, einen barrierefreien Wohnungsumbau oder Bestattungskosten, kann einmalig ein Betrag von bis zu 1.500 € gewährt werden.

Wie oft gibt es Unterstützung? 

Eine ansuchende Person kann einmal im Jahr unterstützt werden.

Wie stellt man einen Antrag? 

Einfach das Formluar unten ausfüllen und an office@volkshilfe.at senden. Bei positiver Beurteilung wird der entsprechende Betrag innerhalb eines Monats überwiesen.