Finanzielle Unterstützung für armutsgefährdete Menschen mit Pflegebedarf

Hilfe für pflegebedürftige Menschen in Österreich

Dieser Fonds ist eine Initiative der Volkshilfe mit dem Ziel, die Lebenssituation von armutsgefährdeten Menschen mit Pflegebedarf durch eine einmalige finanzielle Unterstützung zu verbessern.

Welche Ausgaben können gefördert werden? 

Die finanzielle Unterstützung ist für Maßnahmen im Rahmen der häuslichen Pflege und Betreuung gedacht. Sie kann daher nicht für Leistungen in stationären Einrichtungen, insbesondere Pflegeheimen, in Anspruch genommen werden.

Förderbar sind folgende Ausgaben:

  • Pflegeprodukte und -hilfsmittel (z.B. Inkontinenzprodukte, Gehhilfen, Küchenutensilien, Anziehhilfen, rutschfeste Böden etc.)
  • Therapieangebote (Ergo-, Physio-, Logo-, oder Psychotherapie)
  • Selbstbehalte bei mobilen Pflegediensten, Heimhilfe, Alltagsbegleitung
  • Ersatzpflege während des Urlaubs pflegender Angehöriger
  • Besuch von Tageszentrum inkl. etwaiger Fahrtkosten
  • Pflegehilfsmittel (Medikamente und Pflegeprodukte)
  • Selbstbehalte bei Kosten für ärztlich und pflegerisch verordnete Medikamente
  • 24-Stunden Betreuung zu Hause
  • Honorarkosten für medizinische Leistungen z.B.: (Fach)Ärzt*innen
  • Sonstige Unterstützungsangebote (z.B.: Essen auf Rädern, Wäscheservice etc.)

Kostenvoranschläge: Es können auch Kostenvoranschläge, beispielsweise für einen Treppenlift, einen Patientenheber, einen (elektrischen) Rollstuhl oder barrierefreie Umbauarbeiten im Wohnbereich, ebenfalls eingereicht werden. Eine Förderung ist auf maximal 1.500 Euro begrenzt.

Folgende Unterlagen benötigen wir (in Kopie): 

  • Einkommensnachweis (z.B.: Pensionsbescheid, Gehaltszettel, Bestätigung über Arbeitslosengeld etc.)
  • Der aktuelle Pflegegeldbescheid oder ein Nachweis über das gestellte Ansuchen um Pflegegeld bzw. Pflegegelderhöhung
  • Gegebenenfalls sind entsprechende Nachweise über relevante Ausgaben in Form von Rechnungen vorzulegen

Sollte zum Zeitpunkt der Antragstellung noch kein Pflegegeldbescheid vorliegen, jedoch bereits ein Antrag auf Pflegegeld gestellt worden sein, kann ebenfalls eine finanzielle Unterstützung gewährt werden. In diesem Fall erfolgt die Berechnung der Unterstützung automatisch auf Grundlage der Pflegestufe 1.

Wie hoch ist die Unterstützung? 

Unsere Berechnung orientiert sich an der aktuellen Pflegegeldstufe der antragstellenden Person, die folgenden Beträge dienen uns als Richtwert:

  • Pflegestufe 1-2: 300 Euro
  • Pflegestufe 3: 450 Euro
  • Pflegestufe 4: 600 Euro
  • Pflegestufe 5: 750 Euro
  • Pflegestufe 6: 900 Euro
  • Pflegestufe 7: 1.000 Euro

In außergewöhnlichen Notsituationen wie beispielsweise bei Kosten für einen Spitals- oder Rehabilitationsaufenthalt, einen barrierefreien Wohnungsumbau oder Bestattungskosten, kann einmalig ein Betrag von bis zu 1.500 € gewährt werden.

Gewährung und Entscheidung

Eine ansuchende Person kann eine Fördersumme von max. € 1.500,00 einmalig pro Kalenderjahr aus dem PFLEGE.MÖGLICH.MACHEN.-Fonds erhalten. Bei positiver Beurteilung erhält man ein Schreiben und der betreffende Betrag wird innerhalb eines Monats überwiesen.