Drei Kinder sitzen an einem Holztisch im Garten und essen gemeinsam.

Länder-Verhandlungen zur Sozialhilfe

Warnung vor Einigung, die Kinderarmut verschärft

Die Volkshilfe warnt anlässlich der Länder-Verhandlungen zur Sozialhilfe vor einer Einigung, die Kinderarmut in Mehrkindfamilien verschärft. Sollten die Änderungen wie berichtet kommen, könnten die Länder künftig ab dem dritten Kind nur mehr 185 Euro als Kinderrichtsatz pro Kind auszahlen.

 

„Bei den letzten Abstimmungen mit den Ländern zur Sozialhilfe-Reform steht einiges auf dem Spiel: Diese Reform entscheidet darüber, ob Menschen in schwierigen Lebenslagen besser abgesichert werden oder ob sich der Wettlauf nach unten durchsetzen und sich damit Kinderarmut weiter vertiefen wird”, betont Erich Fenninger, Direktor der Volkshilfe Österreich. „Kürzungen bei Kindern werden weder dazu beitragen, das Budget zu sanieren, noch das Regierungsversprechen – Kinderarmut bis 2030 zu halbieren – zu halten.“

 

Sozialhilfe: 185 Euro ab dem dritten Kind reichen nicht aus

Wenn die Reform so kommt wie berichtet, könnten die Länder bereits ab dem dritten Kind nur mehr 185 Euro als Kinderrichtsatz pro Kind auszahlen. Wie weit dieser Betrag von den tatsächlichen Kinderkosten entfernt ist, zeigen zwei Berechnungen: Laut Kinderkostenstudie des Sozialministeriums liegen die Kosten je Kind inflationsangepasst 2026 durchschnittlich bei 637 Euro, laut den Referenzbudgets der österreichischen Schuldenberatung bei rund 1.000 Euro.

Auch unter Berücksichtigung der Familienleistungen würden diese künftigen Richtsätze weit unter den Kinderkosten bleiben. „Das ist geplanter Mangel und vorprogrammierte Deprivation“, so Fenninger.

In der öffentlichen Debatte steht die Frage im Mittelpunkt, wie viel sich Familien mit jedem weiteren Kind an Ausgaben ersparen. Dafür sollten Erkenntnisse aus Wissenschaft und Sozialer Arbeit herangezogen werden. Eine eindeutige empirische Evidenz dafür, dass Mehrkindfamilien große Einspareffekte erzielen können, gibt es jedoch nicht. In Österreich besteht dazu eine Forschungslücke. Internationale Studien zeigen, dass diese Einspareffekte in Haushalten mit niedrigem Einkommen besonders gering sind.

 

Kindergrundsicherung würde auch Geringverdiener*innen entlasten

Dass Kinder weiterhin in der Sozialhilfe verbleiben sollen, lässt auch Familien mit niedrigen Erwerbseinkommen sowie Bezieher*innen von Notstandshilfe und Arbeitslosengeld mit ihren Geldsorgen zurück.

„Eine Kindergrundsicherung würde auch Geringverdiener*innen zu Gute kommen. Diese Familien werden weiterhin mit ihren Geldsorgen alleine gelassen“, so Fenninger.

„Wenn man sich als Regierung gegen eine Kindergrundsicherung entscheidet, müsse aber zumindest eine große Entlastung bei den Kinderkosten durch den Ausbau öffentlicher Infrastruktur wie beispielsweise durch ein Mittagessen in den Schulen kommen“, sagt Fenninger. Impulse dafür liefert die Umsetzungsstudie zur Kindergrundsicherung, die das Sozialministerium in Auftrag gegeben hat.

 

Begleitung statt Existenzbedrohung: Was den Weg in Arbeit erleichtert

Auch bei der Arbeitsmarktintegration sieht die Volkshilfe entscheidende Schwächen der Sozialhilfe-Reform.

„Wie wenig Anspruch diese Sozialhilfe-Reform auf die Lösung bestehender Probleme erhebt, zeigt sich besonders im Bereich Arbeitsmarkt. Hier werden Menschen als kollektiv unwillig inszeniert, Strafen und Sanktionen geplant, während nach und nach Projekte zur Arbeitsmarktintegration gestrichen oder gekürzt werden und die Arbeitsmarktsituation insgesamt schwierig ist“, argumentiert Fenninger.

Die Arbeitslosenzahlen steigen seit über 40 Monaten. Mehr als 30 Prozent der arbeitslos gemeldeten Personen sind seit mehr als einem Jahr ohne Beschäftigung beim Arbeitsmarktservice gemeldet.

„Der beste Hebel für den Weg in den Arbeitsmarkt ist sozialarbeiterische Begleitung und eine gute Gesundheitsversorgung – auch im Bereich der psychischen Gesundheit“, verweist Fenninger auf die Erfahrung der Volkshilfe im Bereich der Arbeitsmarktintegration. „Begleitung und Beratung am Weg in den Arbeitsmarkt helfen arbeitsmarktfernen Gruppen mehr als die Bedrohung ihrer Existenz“, so Fenninger abschließend.