Erich Fenninger, Maria Katharina Moser und Nora Tödtling-Musenbichler sitzen bei einer Pressekonferenz zur Sozialhilfe an drei Tischen.

Sozialhilfe

Reform ohne das Ziel, Armut zu bekämpfen

Die Sozialhilfe soll Menschen in Not absichern. Doch im aktuellen Entwurf zum Sozialhilfe-Grundsatzgesetz fehlt Armutsbekämpfung als ausdrückliches Ziel. Caritas, Diakonie und Volkshilfe fordern bei einer gemeinsamen Pressekonferenz eine Reform, die Menschen verlässlich vor Armut schützt, besonders Kinder.

 

Armutsbekämpfung muss Ziel der Sozialhilfe sein

Die drei Hilfsorganisationen Caritas, Diakonie und Volkshilfe fordern, Armutsbekämpfung ausdrücklich im Gesetz zu verankern. Außerdem brauche es eine verlässliche Untergrenze bei den Leistungen: Für Alleinstehende darf der Mindestbetrag den Netto-Ausgleichszulagenrichtsatz nicht unterschreiten.

Caritas-Präsidentin Nora Tödtling-Musenbichler bringt den Maßstab für die Reform auf den Punkt: „Eine Reform der Sozialhilfe ist wichtig, aber sie muss vor allem das Richtige tun: Armut verhindern!“

 

Sozialhilfe sichert auch 71.000 Kinder ab

Für die Volkshilfe ist entscheidend, was die Reform für Kinder und Jugendliche bedeutet. 71.000 von ihnen sind auf Sozialhilfe angewiesen. Schon heute leben Kinder in Haushalten mit Sozialhilfebezug häufiger in überbelegten oder schimmeligen Wohnungen und haben weniger Möglichkeiten zur sozialen Teilhabe.

Volkshilfe-Direktor Erich Fenninger sieht das Ziel der Bundesregierung, Kinderarmut bis 2030 zu halbieren, durch den Entwurf nicht eingelöst: „Das Regierungsversprechen Kinderarmut bis 2030 zu halbieren, hält der Reformvorschlag zur Sozialhilfe leider nicht. Im Gegenteil, wir befürchten eine Verschärfung der Kinderarmut.“

Die Volkshilfe fordert deshalb eine Kindergrundsicherung, die Kinder verlässlich absichert. Die Familienbeihilfe darf nicht auf die Sozialhilfe angerechnet werden. Bezahlkarten als Ersatz für Geldleistungen lehnen die Organisationen ab. Stattdessen sollen Angebote für Kinder und Jugendliche ausgebaut werden – etwa Frühstück in Bildungseinrichtungen und Frühe Hilfen für Familien.

 

Existenz sichern, Zugang erleichtern

Auch für Menschen nach der Asylanerkennung muss die Existenz gesichert sein. Die Hilfsorganisationen kritisieren die geplante „Grundleistung-Integration“ von 860 Euro als zu niedrig. Sie fordern Integrationsangebote bereits während des Asylverfahrens und eine Brückenphase mit voller Sozialhilfe nach der Anerkennung.

Diakonie-Direktorin Maria Katharina Moser kritisiert den Widerspruch zwischen politischer Forderung und tatsächlicher Absicherung: „Politisch wird von den Menschen Eigenverantwortung verlangt. Gleichzeitig werden ihnen aber die Mittel entzogen, um eigene Entscheidungen treffen zu können.“

Der Entwurf sieht auch Verbesserungen vor, etwa für Menschen mit Behinderungen und bei der Anrechnung von Wohnbeihilfen. Diese müssen erhalten bleiben. Zugleich braucht es eine bessere Absicherung tatsächlicher Wohnkosten, rasche Hilfe in akuten Notlagen und klare Zuständigkeiten. Die Reform muss daran gemessen werden, ob Menschen die Unterstützung, auf die sie angewiesen sind, auch rechtzeitig erhalten.

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Erich Fenninger spricht bei der Pressekonferenz zur Sozialhilfe vor mehreren Mikrofonen.