Eine Frau hält ein Smartphone in der Hand und blickt auf ein Blatt Papier. Auf der Kücheninsel steht ein Laptop. Im Hintergrund sitzt ein kleines Kind mit Stiften und einem offenen Buch auf der Arbeitsfläche.

Kinderarmut

Sozialorganisationen warnen vor Kürzung der Familienbeihilfe

Die Volkshilfe Österreich warnt gemeinsam mit Caritas und Diakonie vor den geplanten Einschränkungen bei der Familienbeihilfe für bestimmte schutzberechtigte Familien. Die Sozialorganisationen befürchten, dass die Gesetzesänderung die Kinderarmut verschärft und Kinder ungleich behandelt.

Die Bundesregierung plant mit einer aktuell in Begutachtung befindlichen Gesetzesnovelle, ukrainischen Vertriebenen in der Grundversorgung künftig die Familienbeihilfe zu verwehren. Gleichzeitig sollen auch Kinder subsidiär Schutzberechtigter, die sich in der Grundversorgung befinden, von dieser Familienleistung ausgeschlossen werden. Beide Gruppen verfügen über einen Schutzstatus und sind sozialrechtlich weitgehend österreichischen Staatsbürger*innen gleichgestellt.

 

Kinderarmut würde weiter verschärft

Aus Sicht der Volkshilfe hätte die geplante Regelung gravierende soziale Folgen. „Diese Regelung nimmt steigende Kinderarmut sehenden Auges in Kauf“, warnt Erich Fenninger, Direktor der Volkshilfe Österreich.

Auch Caritas und Diakonie kritisieren die geplanten Änderungen scharf. „Familie ist ein zentraler Wert, deshalb gibt es in Österreich staatliche Familienleistungen. Außerdem ist jedes Kind wertvoll. Deshalb müssen uns alle Kinder gleich viel wert sein“, betont Diakonie-Direktorin Maria Katharina Moser. Die aktuellen Pläne der Bundesregierung würden jedoch bestimmte Kinder zu Kindern zweiter Klasse machen.

 

Familienbeihilfe darf nicht durch Grundversorgung ersetzt werden

Die Sozialorganisationen weisen darauf hin, dass die Grundversorgung lediglich zur Sicherung des Existenzminimums während eines laufenden Asylverfahrens geschaffen wurde. Für Menschen mit einem dauerhaften Schutzstatus sei sie kein geeigneter Ersatz für die soziale Absicherung, die über Familienleistungen und Sozialhilfe gewährleistet wird.

Zudem sehen Caritas, Diakonie und Volkshilfe erhebliche rechtliche Bedenken. Die neue europäische Statusverordnung im Rahmen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems sieht vor, dass subsidiär Schutzberechtigte grundsätzlich Anspruch auf dieselben Leistungen der sozialen Sicherheit haben wie Staatsangehörige. Familienleistungen sind ausdrücklich Teil dieser sozialen Sicherheit.

„Aus unserer Sicht gibt es hier keinen rechtlichen Spielraum. Der Ausschluss von der Familienbeihilfe ist klar rechtswidrig“, so Nora Tödtling-Musenbichler, Präsidentin der Caritas Österreich.

 

Kritik am Gesetzgebungsverfahren

Kritisch beurteilen die drei Organisationen auch den Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens. Obwohl die Begutachtungsfrist für die Gesetzesnovelle noch bis 24. Juli läuft, wurde der Entwurf bereits an das Parlament übermittelt.

Ein Begutachtungsverfahren diene dazu, Gesetze fachlich zu prüfen und Rückmeldungen einzuarbeiten. Dass der Entwurf bereits vor Ablauf dieser Frist weitergeleitet wurde, sei demokratiepolitisch bedenklich und erwecke den Eindruck, dass ein rechtlich fragwürdiges Vorhaben ohne ausreichende Prüfung beschlossen werden soll.

 

Volkshilfe fordert Rücknahme der geplanten Maßnahmen

Die Volkshilfe fordert gemeinsam mit Caritas und Diakonie die Bundesregierung auf, die geplanten Einschränkungen zurückzunehmen. Die Bekämpfung von Kinderarmut und die soziale Absicherung von Familien dürften nicht ausgehöhlt werden.

„Die Bekämpfung von Kinderarmut und die soziale Absicherung von Familien dürfen nicht ausgehöhlt werden. Kinderrechte gelten für alle Kinder – ohne Ausnahme“, so Nora Tödtling-Musenbichler, Maria Katharina Moser und Erich Fenninger unisono.