Österreichisches Parlament in Wien unter blauem Himmel

Kindergrundsicherung

Regierung gibt offenbar den Kampf gegen Kinderarmut auf

Die Diskussion über ein mögliches Aus der Kindergrundsicherung sorgt bei der Volkshilfe für scharfe Kritik. Gleichzeitig könnten die geplanten Änderungen bei der Sozialhilfe Familien in mehreren Bundesländern schlechterstellen. Die Volkshilfe fordert die Bundesregierung auf, an ihrem Ziel festzuhalten, Kinderarmut bis 2030 zu halbieren.

 

„Die Volkshilfe kritisiert das kolportierte Aus für die Kindergrundsicherung scharf. Die Bundesregierung hat sich in ihrem Regierungsprogramm ausdrücklich zur Einführung einer Kindergrundsicherung und zum Ziel bekannt, Kinderarmut bis 2030 zu halbieren. Dieses Ziel wird nicht nur nicht erreicht, sondern mit dem aktuellen Sozialhilfe-Entwurf spektakulär verfehlt“, sagt Erich Fenninger, Direktor der Volkshilfe Österreich.

 

Kindergrundsicherung: Regierungsversprechen steht auf dem Spiel

395.000 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind laut EU-SILC 2025 in Österreich armuts- oder ausgrenzungsgefährdet. Das entspricht mehr als jedem fünften Kind.

Kinderarmut kostet der Republik Milliarden von Euro und den betroffenen Kindern Perspektiven und Wege in ein gelingendes Leben.“

Irritiert zeigt sich die Volkshilfe auch darüber, dass die in Auftrag gegebene Umsetzungsstudie zur Kindergrundsicherung nicht als Grundlage für die Reform der Kinderrichtsätze in der Sozialhilfe herangezogen wird.

 

Sozialhilfe: Familien könnten niedrigere Leistungen erhalten

Die derzeit kolportierte Regelung könnte dazu führen, dass Familien in mehreren Bundesländern künftig niedrigere Leistungen erhalten. Betroffen wären etwa Vorarlberg, Salzburg, Burgenland, Kärnten, Tirol und Wien. Aus Sicht der Volkshilfe würde das die Armutsgefährdung von Kindern erhöhen beziehungsweise bestehende Armut weiter verschärfen.

Kritisch sieht die Volkshilfe zudem, dass offenbar erneut keine österreichweit einheitliche und verbindliche Absicherung von Kindern geschaffen werden soll. Unterschiedliche Regelungen und Leistungshöhen zwischen den Bundesländern würden dazu führen, dass die soziale Absicherung eines Kindes weiterhin vom Wohnort abhängt.

„Mindestsätze am unteren Rand der aktuellen Regelungen bedeuten nicht nur keine Verbesserungen für jene, die bisher schon zu wenig erhalten, um alle Kinderkosten zu decken, sondern öffnen Tür und Tor für Senkungen in jenen Bundesländern, die bisher höhere Leistungen auszahlen, wie etwa Salzburg und Vorarlberg“, kritisiert Fenninger weiter.

 

Bundesweit einheitliche Kindergrundsicherung umsetzen

„Wir fordern die Regierung auf, zu ihrem Wort zu stehen. Hier geht es nicht um irgendein Wohlfühlgesetz, sondern darum, ob für Kinder am Ende des Monats nur Toastbrot am Speiseplan steht, ob ein Kind Nachhilfe erhalten kann oder ob die Wohnungen im Winter angemessen beheizt werden können.“

Die Volkshilfe war wie andere große Sozialorganisationen nicht in den Prozess der Sozialhilfe-Reform involviert. Sie fordert die Bundesregierung auf, an ihrem Regierungsprogramm festzuhalten und eine bundesweit einheitliche Kindergrundsicherung umzusetzen.

„Kinder dürfen nicht zum Spielball der Politik werden“, so Fenninger abschließend.